Fachleute prüfen Regale
18. April 2010
Lagereinrichtungen und Regalanlagen müssen regelmäßig auf Schäden oder Veränderungen kontrolliert werden, denn sie unterliegen in Deutschland der Betriebssicherheits- verordnung. Alle Fachboden-, Paletten-, Kragarm-, Einfahr-, Durchfahr- und Durchlaufregale und Mehrgeschoss- einrichtungen fallen unter diese Prüfpflicht.
Seit August 2009 vereinheitlicht die neue europäische Norm DIN EN 15635 die Kontrollen in Art, Umfang und Häufigkeit. Mindestens einmal im Jahr müssen sie von einer ausgebildeten Fachkraft durchgeführt werden.
Seit kurzem bietet auch der Regalspezialist Berger Erwin e. K. aus Korntal-Münchingen diese Dienstleistung an. Alle Fachkräfte besitzen langjährige Erfahrung in der Lagertechnik und wurden auch durch die TÜV Süd Akademie speziell für diese Aufgabe geschult und geprüft.
Die Inspektionen werden anhand eines standardisierten Prüfprotokolls bei laufendem Betrieb durchgeführt. Dabei prüfen die Kontrolleure, ob die Vorschriften in den Bereichen Schutzmaßnahmen, Regalbauteile und Beladung eingehalten werden. Es findet eine detaillierte Analyse und Dokumentation der Ergebnisse statt.
Für die bestandene Prüfung gibt es eine Inspektionsplakette, die auch auf den nächsten Inspektionstermin hinweist. Falls Schäden entdeckt werden, erarbeitet Berger auf Wunsch ein Angebot zur fachgerechten Beseitigung von entdeckten Schäden und zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit.
Für die bestandene Prüfung gibt es eine Inspektionsplakette, die auch auf den nächsten Inspektionstermin hinweist. Falls Schäden entdeckt werden, erarbeitet Berger auf Wunsch ein Angebot zur fachgerechten Beseitigung von entdeckten Schäden und zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit.











