Lagereinrichtungen und Regalanlagen müssen regelmäßig auf Schäden oder Veränderungen kontrolliert werden, denn sie unterliegen in Deutschland der Betriebssicherheits- verordnung. Alle Fachboden-, Paletten-, Kragarm-, Einfahr-, Durchfahr- und Durchlaufregale und Mehrgeschoss- einrichtungen fallen unter diese Prüfpflicht.